Datenbankzugang inklusive: Börsenverein begrüßt Entscheidung des Deutschen Bundestags

Ermäßigte Mehrwertsteuer auf E-Books und digitale Verlagserzeugnisse kommt

8. November 2019
von Börsenblatt
Gute Branchennachricht aus Berlin: Der Deutsche Bundestag hat am 7. November die steuerliche Gleichbehandlung von digitalen und gedruckten Verlagserzeugnissen beschlossen. Anders als der Regierungsentwurf berücksichtigt die jetzt vom Parlament verabschiedete Regelung ausdrücklich auch Zugänge zu Datenbanken.

Der deutsche Gesetzgeber setzt mit der Neuregelung eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018 um, nach der die Mehrwertsteuer auch für digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ermäßigt werden kann. 

"Mit seiner Entscheidung vom Donnerstag beendet der Deutsche Bundestag die lange bestehende steuerliche Ungleichbehandlung analoger und digitaler Medien und stärkt damit eine vielfältige und zukunftsfähige Publikationslandschaft", kommentiert Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, den Beschluss der Abgeordneten. "Ein Buch ist ein Kulturgut, egal, in welcher Form es vorliegt."

Skipis weiter: "Insbesondere freuen wir uns, dass der Deutsche Bundestag sich für eine umfangreiche Regelung ausgesprochen hat, die Datenbanken, Apps und Websites einschließt. Damit erkennt er die Realität des digitalen Publikationswesens an."

Die reduzierte Mehrwertsteuer unterstütze Verlage dabei, ihr digitales Buchangebot weiterzuentwickeln, so der Börsenverein - und gemeinsam mit Händlern und Autorinnen und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Leseangeboten und Vertriebsmodellen zu arbeiten: "Wir danken allen, die sich für die Umsetzung der Regelung eingesetzt haben, insbesondere Kulturstaatsministerin Monika Grütters."

Die neue Vorschrift wird voraussichtlich noch dieses Jahr in Kraft treten. Nach Auffassung des Börsenvereins ist für einen gewissen Zeitraum eine Nichtbeanstandungsregelung nötig, um Verlage und Buchhandlungen nicht durch nachträgliche Umsatzsteuerkorrekturen zu belasten. Hier sei das Bundesministerium der Finanzen gefordert, mit den Finanzbehörden der Länder eine entsprechende Regelung zu finden.

Der Börsenverein stellt seinen Mitgliedern ein Merkblatt zur Handhabung der neuen steuerlichen Regeln zur Verfügung, das hier abrufbar ist.